Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma bo events
Sehr geehrter Kunde,
herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer erlebnisreichen Veranstaltung mit der Firma Andrew Bojarski Veranstaltungen - bo events.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen zur Wahrung der Interessen beider Vertragspartner.
Bitte lesen Sie sich diese AGB vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
Bei jeglichen Fragen oder Anregungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
1- Geltungsbereich und Grundlagen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma bo events gelten für sämtliche Leistungen welche gemäß des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, besonders für die Teilnahme an allen Maßnahmen wie beispielsweise Incentivereisen, Teambuildings und Jubilaren sowie besondere Maßnahmen wie Team-Trainings und Life Kinetik Einheiten. Mit der schriftlichen Buchung erkennt der Kunde das erhaltene Angebot samt möglicher ergänzender Angaben sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Firma bo events zustande.
2 – Leistungsverpflichtung
Der Umfang der Leistungsverpflichtung der Firma bo events richtet sich nach der im Angebot aufgeführten Erläuterungen und Hinweise.
Nebenabreden oder Veränderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3 – Zahlungsweise und -fristen
3.1 Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung auf das Konto:
Andrew Bojarski – bo events
Volksbank Darmstadt Mainz e.G.
IBAN: DE04 5519 0000 0087 8180 19
BIC: MVBMDE55
3.2 Bei Aufträgen mit einer Gesamtsumme von über 2.000 € wird eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises nach Vertragsunterzeichnung bzw. Buchungsbestätigung fällig. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung. Je nach Auftrag kann auch eine 100% Vorauszahlung fällig werden.
3.3 Der Kunde kommt spätestens dann in Zahlungsverzug, wenn er nach Fälligkeit oder Zugang der Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen seiner Zahlungsaufforderung nachkommt. Im Falle einer Verringerung der Zahlungsfrist auf unter 14 Tage, ist die Firma bo events verpflichtet dies den Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Dies ist oft bei kurzfristigen Buchungen der Fall. Die Firma bo events ist berechtigt einen Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
4 – Preis- und Leistungsänderungen
4.1 Wenn zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungs- bzw. Reisetermin mehr als 3 Monate liegen, ist eine Preiserhöhung bis 21 Tage vor Veranstaltungs- bzw. Reiseantritt zulässig, um einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Flughafengebühren, Versicherungszuschläge, behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen oder einer Änderung des Wechselkurses Rechnung zu tragen.
4.2 Sollte die Preisänderungen 10 % übersteigen, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung bzw. Incentivereise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, dies ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich geltend zu machen.
4.3 Wetterbedingungen oder äußere Einflüsse, welche die Sicherheit der Teilnehmer beeinflussen, können beispielsweise zu Änderungen von Routen, Transportmittel oder des Veranstaltungs- bzw. Reiseverlaufes führen.
4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5 – Änderungen der Teilnehmerzahl
Eine Veränderung der Teilnehmerzahl ab 10 % der bei Vertragsunterzeichnung angegebenen Gesamtteilnehmerzahl muss der Firma bo events spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Die veränderte Teilnehmerzahl bedarf der schriftlichen Zustimmung der Firma bo events. Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl ist die Firma bo events berechtigt, die vereinbarten Preise neu zu kalkulieren.
6 – Rücktritt vom Vertrag
Der Kunde kann jederzeit vom Veranstaltungs- bzw. Incentivereise-Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam, wenn die Erklärung schriftlich bei uns eingegangen ist.
Bei Incentivereisen kann bis 4 Monate vor Beginn der Incentivereise bzw. Leistung der Vertrag noch kostenlos storniert werden.
Bis 60 Tage vor Beginn sonstiger Veranstaltungen bzw. Leistungen kann der Vertrag noch kostenlos storniert werden.
Aufgrund des Rücktritts (Stornierung) oder Nichtantretens der Veranstaltung bzw. Incentivereise, kann nach § 651i Abs. 2 S. 2 BGB eine pauschalierte Kostenentschädigung verlangt werden. Unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen, stehen folgende pauschale Entschädigungen zu:
- bis 30 Tage vor Leistungsbeginn = 30% des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 20 Tage vor Leistungsbeginn = 40% des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 15 Tage vor Leistungsbeginn = 60% des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 7 Tage vor Leistungsbeginn 80% des vereinbarten Gesamtpreises.
Bei einem späteren Rücktritt wird der gesamte Veranstaltungspreis berechnet.
Bitte beachten Sie das die Firma bo events gelegentlich externe Ressourcen bzw. Dienstleistungen in Anspruch nehmen muss. Diese haben oft abweichende Rücktrittsbedingungen. Die Firma bo events behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihrer belegbaren, Kosten zu berechnen.
7 – Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Sollte der Kunde aufgrund vorzeitiger Ab- bzw. Rückreise einzelne gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nehmen, steht ihm keine Erstattung zu. Die Firma bo events wird jedoch bemüht sein, bei den externen Leistungsträgern eine Erstattung der ersparten Aufwendungen zu erzielen. Diese Bemühungen entfallen jedoch, sollten behördliche oder gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
Eine Stornierung seitens des Kunden aufgrund des Wetters ist grundsätzlich nicht zulässig.
8 – Kündigung aufgrund höherer Gewalt
Wird die Veranstaltung oder Incentivereise aufgrund von, bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände, wie höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch die Firma bo events den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so steht der Firma bo events eine angemessene Aufwandsentschädigung zu. Sollte die Firma bo events die Veranstaltung bzw. die Incentivereise bereits begonnen haben, gilt der Event als vollumfänglich erbracht, und wird komplett durch die Firma bo events berechnet.
9 – Kündigung und Rücktritt durch die Firma bo events
Die Firma bo events kann den Vertrag mit dem Kunden fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz einer Abmahnung durch die Firma bo events sich erheblich vertragswidrig verhält, nicht sachlich begründete Hinweise oder Anweisungen befolgt und die Teilnahme an der Veranstaltung oder Incentivereise weder dem Veranstalter, noch den anderen Teilnehmern zumutbar ist.
Durch die Vertragskündigung der Firma bo events bleibt der Anspruch auf den vollen Leistungspreis bestehen, lediglich ersparte Aufwendungen und eventuelle Erstattungen durch Dritte werden angerechnet. Eventuelle Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst.
10 – Gewährleistung
10.1 Wird die Leistung nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Kunde unter Fristsetzung die Beseitigung des Mangels verlangen, bzw. die Bereitstellung einer gleichwertigen Ersatzleistung, wenn dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2 Der Kunden kann gegenüber der Firma bo events eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen, sollte die erbrachte Leistung erheblich von der vertraglichen Vereinbarung abweichen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, den Mangel gegenüber der Firma bo events oder Veranstaltungsleiter vor Ort anzuzeigen, so können bezüglich dieses Mangels keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden.
10.3 Bei Kündigung kann die Firma bo events, nach Maßgabe des § 651e BGB für erbrachte oder zur Beendigung noch zu erbringende Leistung eine angemessene Entschädigung verlangen. Das Recht des Teilnehmers auf Schadensersatz bleibt unberührt.
11 – Haftung
11.1 Die Haftung der Firma bo events für Schäden, die nicht Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmer betreffen, sondern auf Delikt und vertragliche Pflichtverletzungen hindeuten, sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
11.2 Für fehlerhafte Leistungserbringung externer Dienstleister haftet die Firma bo events nicht. Die externen Dienstleister müssen im Angebot gesondert gekennzeichnet werden.
11.3 Die Firma bo events übernimmt keine Haftung für den Verlust oder Beschädigung von mitgeführten, persönlichen Gegenständen der Teilnehmer.
11.4 Der Kunde haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz für den Verlust sowie für Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen der Firma bo events.
11.5 Gesonderte Leistungen welche nicht im Vertrag der Firma bo events inkludiert sind und der Kunde selbständig hinzubucht (z. B. Catering oder Touren), fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Firma bo events.
11.6 Die von der Firma bo events angebotenen Veranstaltungen und Incentivereisen führen teilweise auch zu hohen körperlichen Belastungen. Im Vorfeld sollten die Teilnehmer durch einen Arzt überprüfen lassen, ob der Gesundheitszustand den Anforderungen einer solchen Veranstaltung oder Incentivereise gewachsen ist. Für Schäden, die der Teilnehmer sich oder anderen zufügt, ist er selbst verantwortlich und beteiligt sich auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch die eigene Ausrüstung, Missachtung der StVo., der gegebenenfalls geforderten Schutzausrüstung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen der Firma bo events (oder Vertreter vor Ort) entstehen, übernimmt die Firma bo events Haftung. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird dringend empfohlen.
12 – Speisen und Getränke
Die Firma bo events ist kein Catering Unternehmen. Alle angebotenen Speisen werden durch ausgewählte Dienstleister der Firma bo events zubereitet und geliefert. Vereinbarte Getränkepauschalen beinhalten ausschließlich Getränke aus der vor Ort zur Verfügung gestellten Kühlbox bzw. Kühlschrank. Alle zusätzlich bestellten Getränke werden getrennt berechnet.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.
13 – Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung oder Incentivereise gegenüber der Firma bo events geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14 – Datenschutz und Urheberrecht
14.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Firma bo events Personendaten speichern darf. Sollte es für die Erfüllung des Vertrages notwendig sein (z.B. Hotel- oder Flugbuchungen), so darf die Firma bo events die Daten auch an dritte weitergeben.
14.2 Unterlagen aus Workshops oder Trainings der Firma bo events unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmern nur nach schriftlicher Bestätigung der Firma bo events weiterverwendet werden.
14.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden als Referenzkunde auf der Webseite der Firma bo events genannt zu werden. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
15 – Schlussbestimmungen
Der Kunde kann die Firma bo events nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Firma bo events gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Firma bo events maßgebend. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Firma bo events und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungs- oder Incentivevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16 - Veranstalter
bo events - Andrew Bojarski, Philipp-Schäfer-Straße 21, 64560 Riedstadt
Riedstadt, 02.01.2025